Erste Schritte

WICHTIGE MASSNAHMEN

Wenn der Trauerfall bei Ihnen zu Hause eingetreten ist, verständigen Sie als Erstes einen Arzt. Können Sie Ihren Hausarzt nicht erreichen, wenden Sie sich an den medizinischen Notfalldienst unter der Telefonnummer 116 117. Der Arzt bescheinigt den Tod und stellt eine Todesbescheinigung aus. Sollte Ihr Angehöriger in einer Einrichtung wie einem Krankenhaus, Alten- oder Pflegeheim verstorben sein, übernimmt das jeweilige Personal die Verständigung eines Arztes.

Bitte rufen Sie anschließend uns unter 09436 / 90 30 30 an. Wir sind für Sie im Trauerfall rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche erreichbar.

Gerade in den ersten Stunden, nachdem der Angehörige verstorben ist, ist die seelische Belastung groß. Wir nehmen Ihnen daher selbstverständlich Formalitäten und Behördengänge ab, bei denen Sie nicht persönlich erscheinen müssen. Des Weiteren informieren wir Sie über die erforderlichen Schritte, die nun in die Wege geleitet werden müssen.

 

 

Dafür benötigen wir von Ihnen für unser erstes Gespräch die folgenden Unterlagen. Sollten sie nicht vorhanden sein, unterstützen wir Sie gerne bei der Beschaffung.

  • Personalausweis des Verstorbenen
  • die Geburtsurkunde des Verstorbenen
  • bei Eheleuten die Heiratsurkunde oder das Familienbuch
  • bei Verwitweten die Heirats- und Sterbeurkunde des Ehepartners
  • bei Geschiedenen die Heiratsurkunde und das rechtskräftige Scheidungsurteil
  • die Krankenversicherungskarte des Verstorbenen
  • etwaige Rentenversicherungsnummern
  • Bestattungsvorsorgevertrag (wenn vorhanden)